Welche Reiseversicherungen es gibt

Im Rahmen von Auslandsreisen gehen Menschen Risiken ein, welche in der Heimat nicht bestehen und teilweise gelten heimische Versicherungen nicht mehr oder nicht im gewünschten Umfang. Entsprechend ist der Versicherungsstatus vor Antritt einer Reise zu prüfen.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung deckt die Kosten von akut auftretende Krankheiten, Operationen, notwendigen Arznei- und Heilmitteln und Zahnbehandlungen, welche im Ausland auftreten. Da gesetzlich Versicherte innerhalb der EU und in Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen bereits durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert sind, ist vor Reiseantritt zu prüfen, ob eine Auslandskrankenversicherung notwendig ist. Grundsätzlich ist immer dann eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen, wenn ein Rücktransport nach Deutschland eine hohe Priorität hat, da ein Krankenrücktransport nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt ist.

Weitere Möglichkeiten sich abzusichern

Privat Versicherte sollte auch grundsätzlich ihren Versicherungsschutz abklären, bevor sie eine Reise antreten. Eine gesonderte Reiseunfallversicherung kann sinnvoll sein, wenn keine private Unfallversicherung besteht. Mit einer Reiseunfallversicherung werden auch Invaliditätsrenten, Bergungs- und Rückholkosten abgedeckt, so dass sie besonders für Extremsportler angeraten sind.

Eine Reisegepäckversicherung ersetzt den finanziellen Wert von Gepäckstücken bis zu der vereinbarten Summe, wenn diese Gepäckstück verlustig gehen, beschädigt oder zerstört werden. Hier sind aber einzelne Schäden wie Kriegs- und Katastrophenschäden, Verlust durch Fahrlässigkeit oder Beschädigung durch Verschleiß ausgeschlossen. Auch besteht meist eine Begrenzung des Versicherungswert pro Gepäckstück auf ca. 3.000 EUR, so dass besondere Werte gesondert zu versichern sind.

Wenn man die Reise gar nicht antreten kann

Eine Reiserücktrittsversicherung wird vor einer eher teuren Reise abgeschlossen. Diese Versicherung erstattet die Reisekosten, falls die Reise kurz vor Antritt abgesagt werden muss. Hierbei werden in aller Regel nur solche Kosten erstattet, welche durch den Reiseveranstalter als Stornogebühr erhoben werden. Diese Stornogebühren können aber kurz vor Reiseantritt den gesamten Reisepreis ausmachen.

Als Gründe für den Reiserücktritt werden von der Versicherung insbesondere  der Tod, eine schwere Unfallverletzung, eine unerwartete schwere Erkrankung, ein unerwarteter Schaden am Eigentum der versicherten Person  oder ein Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber gelistet. Es gibt noch einige weitere Gründe, welche einen Rücktritt begründen können. Ihnen ist aber gemein, dass die Ursache für den Rücktritt bei Buchung der Reise unbekannt und nicht zu erwarten war.

In Deutschland sind Reiseveranstalter verpflichtet, auf die Möglichkeit einer Reiserücktrittsversicherung bereits mit der Reisebestätigung hinzuweisen. Muss aus ähnlichen Gründen eine bereits abgetretene Reise abgebrochen werden, so spricht man von einer Reiseabbruchversicherung. Diese Versicherungen zahlen je nach Vereinbarung Rückreise- und Stornierungskosten ganz oder teilweise, leisten aber keinen Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude.